Fahrerlaubnisklassen
Hier erhältst du eine kompakte Übersicht über alle von uns angebotenen „Führerscheinklassen“. Vom Auto über den Anhänger bis hin zum Motorrad. Solltest du detailliertere Informationen zu einer spezifischen Klasse wünschen oder weitere Fragen haben, beraten wir dich gerne persönlich.
Klasse B
- KfZ bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse
- ab 18 Jahren / 17 beim begleiteten Fahren
Klasse B
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Klasse BE / B96
- Anhänger bis 3,5t / 4,25t Gesamtmasse
- ab 18 Jahren / 17 beim begleiteten Fahren
Klasse BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500kg nicht überschreitet.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: keine
Klasse B197
- KfZ bis 3,5t Gesamtmasse
- Prüfung auf Automatikfahrzeug
- ab 18 Jahren / 17 beim begleiteten Fahren
Klasse B197
Die zum 1.4.2021 eingeführte neue nationale Schlüsselzahl B197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.
- Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.
- Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung (Schaltkompetenznachweis) durch die Fahrschule.
Klasse A / A80
- unbegrenzte Motorräder und Trikes
- ab 24 Jahren bei Direkteinstieg / ab 21 für A80 / ab 20 bei Aufstieg von A2
Klasse A / A80
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
Klasse AM
- Kleinkrafträder bis 45km/h & 50ccm
- ab 15 Jahren
Klasse AM
leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)
Mindestalter: 15 Jahre – nur im Inland bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
Eingeschlossene Klassen: keine
Klasse A1
- Motorräder bis 125 ccm & 11kW
- ab 16 Jahren
Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM
Klasse A2
- Motorräder bis 35kW
- ab 18 Jahren
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
B196 Erweiterung
- Motorräder bis 125ccm & 11kW
- ab 25 Jahren mit 5 Jahren Vorbesitz der Klasse B (ohne Abschlussprüfung)
- entspricht nicht Klasse A1
Klasse B196 Erweiterung
Die Zusammenstellung der Ausbildungsinhalte im theoretischen wie auch im praktischen Teil wurden dabei vom Gesetzgeber festgelegt.
Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz: Führerschein Klasse B mindestens 5 Jahre
Fahrzeuge: Der Klasse A1 entsprechend (Motorräder max. 125ccm³ und max. 11 KW)
Gültigkeit: Nur innerhalb von Deutschland
Aufstieg: Der Aufstieg von A1 auf A2 nach §15 FeV ist nicht möglich
Ausbildung
Theorie: 4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht
Praxis: 5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (10 Fahrstunden)
Prüfung: Keine erforderlich
Führerscheinklassen
Hier erhältst du eine kompakte Übersicht über alle von uns angebotenen Führerscheinklassen. Vom Auto über den Anhänger bis hin zum Motorrad. Solltest du detailliertere Informationen zu einer spezifischen Klasse wünschen oder weitere Fragen haben, beraten wir dich gerne persönlich.
Klasse B
- KfZ bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse
- ab 18 Jahren / 17 beim begleiteten Fahren
Klasse B
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Klasse BE / B96
- Anhänger bis 3,5t / 4,25t Gesamtmasse
- ab 18 Jahren / 17 beim begleiteten Fahren
Klasse BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500kg nicht überschreitet.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: keine
Klasse B197
- KfZ bis 3,5t Gesamtmasse
- Prüfung auf Automatikfahrzeug
- ab 18 Jahren / 17 beim begleiteten Fahren
Klasse B197
Die zum 1.4.2021 eingeführte neue nationale Schlüsselzahl B197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.
- Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.
- Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung (Schaltkompetenznachweis) durch die Fahrschule.
Klasse A / A80
- unbegrenzte Motorräder und Trikes
- ab 24 Jahren bei Direkteinstieg / ab 21 für A80 / ab 20 bei Aufstieg von A2
Klasse A / A80
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
Klasse AM
- Kleinkrafträder bis 45km/h & 50ccm
- ab 15 Jahren
Klasse AM
leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)
Mindestalter: 15 Jahre – nur im Inland bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
Eingeschlossene Klassen: keine
Klasse A1
- Motorräder bis 125 ccm & 11kW
- ab 16 Jahren
Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM
Klasse A2
- Motorräder bis 35kW
- ab 18 Jahren
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
B196 Erweiterung
- Motorräder bis 125ccm & 11kW
- ab 25 Jahren mit 5 Jahren Vorbesitz der Klasse B (ohne Abschlussprüfung)
- entspricht nicht Klasse A1
Klasse B196 Erweiterung
Die Zusammenstellung der Ausbildungsinhalte im theoretischen wie auch im praktischen Teil wurden dabei vom Gesetzgeber festgelegt.
Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz: Führerschein Klasse B mindestens 5 Jahre
Fahrzeuge: Der Klasse A1 entsprechend (Motorräder max. 125ccm³ und max. 11 KW)
Gültigkeit: Nur innerhalb von Deutschland
Aufstieg: Der Aufstieg von A1 auf A2 nach §15 FeV ist nicht möglich
Ausbildung
Theorie: 4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht
Praxis: 5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (10 Fahrstunden)
Prüfung: Keine erforderlich
Warum wir?
Bei uns steht die Sicherheit an erster Stelle. Wir sind stolz darauf, Fahrlehrer zu haben, die nicht nur ihr Fachwissen, sondern auch ihre Leidenschaft für sicheres Fahren teilen.
- Erfahrung
Mit mehr als drei Jahrzehnten Erfahrung sind wir Experten auf dem Gebiet des Fahrtrainings.
- Moderne Fahrzeuge
Unsere Flotte besteht aus den neuesten Fahrzeugmodellen, um eine erstklassige Lernerfahrung zu gewährleisten.
- Individuelle Betreuung
Jeder Schüler wird individuell betreut, um sicherzustellen, dass seine spezifischen Bedürfnisse erfüllt werden.
- Flexibilität
Wir bieten flexible Unterrichtszeiten und -orte an, um den Bedürfnissen unserer Schüler gerecht zu werden.
Der Fuhrpark
Unsere Flotte ist bereit für dich! Sieh selbst, mit welchen Fahrzeugen du durchstarten kannst.
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Mönchengladbach - Mülfort
Beratung und Anmeldung
Montag – Freitag:
17:00 – 19:00 Uhr
Theoretischer Unterricht
(Grundwissen)
Dienstag & Donnerstag:
19:00 – 20:30 Uhr
Theoretischer Unterricht
(klassenspezifisch)
Jeden zweiten Mittwoch:
19:00 – 20:30 Uhr
Mönchengladbach - Lürrip
Beratung und Anmeldung
Montag – Freitag:
17:00 – 19:00 Uhr
Theoretischer Unterricht
(Grundwissen)
Montag & Mittwoch:
19:00 – 20:30 Uhr
Theoretischer Unterricht
(klassenspezifisch)
Jeden zweiten Dienstag:
19:00 – 20:30 Uhr