Deine Ausbildung

Fahrerlaubnis­klassen

Hier erhältst du eine kompakte Übersicht über alle von uns angebotenen „Führerscheinklassen“. Vom Auto über den Anhänger bis hin zum Motorrad. Solltest du detailliertere Informationen zu einer spezifischen Klasse wünschen oder weitere Fragen haben, beraten wir dich gerne persönlich.

Klasse B

Klasse B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen: AM und L

Klasse BE / B96

Klasse BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500kg nicht überschreitet.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Eingeschlossene Klassen: keine

Klasse B197

Klasse B197

Die zum 1.4.2021 eingeführte neue nationale Schlüsselzahl B197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.
  • Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.
  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung (Schaltkompetenznachweis) durch die Fahrschule.

Klasse A / A80

Klasse A / A80

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

Klasse AM

Klasse AM

leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)

Mindestalter: 15 Jahre – nur im Inland bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
Eingeschlossene Klassen: keine

Klasse A1

Klasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM

Klasse A2

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

B196 Erweiterung

Klasse B196 Erweiterung

Die Zusammenstellung der Ausbildungsinhalte im theoretischen wie auch im praktischen Teil wurden dabei vom Gesetzgeber festgelegt.

 

Mindestalter: 25 Jahre

Vorbesitz: Führerschein Klasse B mindestens 5 Jahre

Fahrzeuge: Der Klasse A1 entsprechend (Motorräder max. 125ccm³ und max. 11 KW)

Gültigkeit: Nur innerhalb von Deutschland

Aufstieg: Der Aufstieg von A1 auf A2 nach §15 FeV ist nicht möglich

 

Ausbildung

Theorie: 4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht

Praxis: 5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (10 Fahrstunden)

Prüfung: Keine erforderlich

Führerschein­klassen

Hier erhältst du eine kompakte Übersicht über alle von uns angebotenen Führerscheinklassen. Vom Auto über den Anhänger bis hin zum Motorrad. Solltest du detailliertere Informationen zu einer spezifischen Klasse wünschen oder weitere Fragen haben, beraten wir dich gerne persönlich.

Klasse B

Klasse B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen: AM und L

Klasse BE / B96

Klasse BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500kg nicht überschreitet.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Eingeschlossene Klassen: keine

Klasse B197

Klasse B197

Die zum 1.4.2021 eingeführte neue nationale Schlüsselzahl B197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.
  • Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.
  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung (Schaltkompetenznachweis) durch die Fahrschule.

Klasse A / A80

Klasse A / A80

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

Klasse AM

Klasse AM

leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)

Mindestalter: 15 Jahre – nur im Inland bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
Eingeschlossene Klassen: keine

Klasse A1

Klasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM

Klasse A2

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

B196 Erweiterung

Klasse B196 Erweiterung

Die Zusammenstellung der Ausbildungsinhalte im theoretischen wie auch im praktischen Teil wurden dabei vom Gesetzgeber festgelegt.

 

Mindestalter: 25 Jahre

Vorbesitz: Führerschein Klasse B mindestens 5 Jahre

Fahrzeuge: Der Klasse A1 entsprechend (Motorräder max. 125ccm³ und max. 11 KW)

Gültigkeit: Nur innerhalb von Deutschland

Aufstieg: Der Aufstieg von A1 auf A2 nach §15 FeV ist nicht möglich

 

Ausbildung

Theorie: 4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht

Praxis: 5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (10 Fahrstunden)

Prüfung: Keine erforderlich

Warum wir?

Bei uns steht die Sicherheit an erster Stelle. Wir sind stolz darauf, Fahrlehrer zu haben, die nicht nur ihr Fachwissen, sondern auch ihre Leidenschaft für sicheres Fahren teilen.

Mit mehr als drei Jahrzehnten Erfahrung sind wir Experten auf dem Gebiet des Fahrtrainings.

Unsere Flotte besteht aus den neuesten Fahrzeugmodellen, um eine erstklassige Lernerfahrung zu gewährleisten.

Jeder Schüler wird individuell betreut, um sicherzustellen, dass seine spezifischen Bedürfnisse erfüllt werden.

Wir bieten flexible Unterrichtszeiten und -orte an, um den Bedürfnissen unserer Schüler gerecht zu werden.

Der Fuhrpark

Unsere Flotte ist bereit für dich! Sieh selbst, mit welchen Fahrzeugen du durchstarten kannst.

Klasse A / A80

BMW F800R

Klasse A2

BMW F800R

Klasse A1 / B196

KTM Duke 125

Klasse AM

Aprilia SR 50

Klasse B

Audi A3

Klasse B

VW Golf 8 GTI

Klasse B

VW Golf 8

Klasse B / BE

VW Golf 8

Klasse B / B96

VW Golf & Anhänger

Sprich uns ein­fach an

Mönchengladbach - Mülfort

Beratung und Anmeldung
Montag – Freitag:
17:00 – 19:00 Uhr

Theoretischer Unterricht
(Grundwissen)
Dienstag & Donnerstag:
19:00 – 20:30 Uhr

Theoretischer Unterricht
(klassenspezifisch)
Jeden zweiten Mittwoch:
19:00 – 20:30 Uhr

Mönchengladbach - Lürrip

Beratung und Anmeldung
Montag – Freitag:
17:00 – 19:00 Uhr

Theoretischer Unterricht
(Grundwissen)
Montag & Mittwoch:
19:00 – 20:30 Uhr

Theoretischer Unterricht
(klassenspezifisch)
Jeden zweiten Dienstag:
19:00 – 20:30 Uhr