
Was brauche ich für meinen Führerschein?
- Personalausweis und eine Kopie davon.
- 1 biometrisches Foto
- Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle, z.B. einem Optiker.
- Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs für die Klassen A2, A1, A, B, BE, B196, AM. Eine früher ausgestellte Teilnahmebescheinigung ist unbegrenzt gültig. Kurse werden u. a. durchgeführt vom Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst, der Johanniter Unfallhilfe oder dem Arbeiter Samariter Bund.
- 1 Lichtbild. Größe 35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung im Halbprofil. Am besten lässt man das Bild bei einem professionellen Fotografen machen, da der Führerschein einen das ganze Leben begleitet.
- Führerscheinantrag. Bei uns in der Fahrschule erhältlich.
Wann kann ich anfangen?
Frühestens sechs Monate vor dem erreichten Mindestalter kann man mit dem Führerschein beginnen.
Die theoretische Prüfung kann drei Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden, die praktische Prüfung einen Monat vorher.
Fahren ab 17 Jahre.
Voraussetzungen an die begleitende Person
nach 48a Abs. 4 bis 6 FeV.
Die begleitende Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und seit mind. 5 Jahren einen Führerschein besitzen, der während des Begleitens immer mitzuführen ist.
Die begleitende Person darf mit nicht mehr als 3 Punkten in Flensburg belastet sein.
Die begleitende Person soll dem Führerscheinbesitzer als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit durch Hinweise beim Führen des Fahrzeuges zu vermitteln.
Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nicht begleiten, wenn sie 0,25mg/l oder mehr Alkohol im Blut hat oder unter Wirkung eines berauschenden Mittels steht (siehe Anlage zu 24a des Straßenverkehrsgesetzes).